DAS EVANGELIUM AUS DER SICHT DES SPIRITISMUS

Allan Kardec

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19. Gebet.



Mein Gott, DU hast mir die notwendige Intelligenz gegeben, um das Gute vom Bösen zu unterscheiden. Folglich mache ich mich von dem Moment an schuldig, in dem ich erkenne, dass eine Sache schlecht ist, und ich mich nicht anstrenge, ihr zu widerstehen.



Bewahre mich vor dem Hochmut, der mich daran hindern könnte, meine Fehler wahrzunehmen, und vor den bösen Geistern, die mich dazu anstifften könnten, bei ihnen zu bleiben.



Unter all meinen Unvollkommenheiten erkenne ich, dass ich insbesondere zu (Name des Lasters) neige, und wenn ich dieser Verführung nicht widerstehe, geschieht es aus der Gewohnheit heraus, ihr nachzugeben.



DU hast mich nicht schuldig erschaffen, weil DU gerecht bist, aber mit der gleichen Fähigkeit für das Gute wie für das Böse; falls ich dem falschen Weg gefolgt bin, geschah dies aus freiem Willen. Aber aus dem gleichen Grund, aus dem ich die Freiheit gehabt habe, das Böse zu tun, habe ich sie auch, um das Gute zu tun, folglich habe ich auch die Freiheit, meinen Weg zu ändern.



Meine gegenwärtigen Fehler sind ein Überbleibsel der Unvollkommenheiten, die ich von meinen früheren Existenzen her behalten habe. Sie sind meine Erbsünde, von der ich mich durch meinen Willen und mit der Hilfe der guten Geister befreien kann.



Gute Geister, die ihr mich beschützt, insbesondere du, mein Schutzengel, gebt mir die Kraft, den bösen Eingebungen zu widerstehen und aus dem Kampf siegreich hervorzugehen.



Fehler sind Barrieren, die uns von Gott trennen, und jeder überwundene Fehler ist ein Schritt auf dem Weg des Fortschritts, der mich IHM näher bringen soll.



Der Herr gewährte mir in SEINER unendlichen Barmherzigkeit die gegenwärtige Existenz, damit sie meinem Fortschritt diene. Gute Geister, helft mir, diese Existenz zu nutzen, damit sie für mich nicht umsonst sein wird; und wenn es Gott gefällt, mich aus ihr zurückzuholen, damit ich besser aus ihr hervorgehe als ich in sie hineingegangen bin. (Kap. V, Nr. 5; Kap. XVII, Nr. 3)